Rechtsprechung
   LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 EG 2/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6770
LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 EG 2/08 (https://dejure.org/2010,6770)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22.06.2010 - L 6 EG 2/08 (https://dejure.org/2010,6770)
LSG Hessen, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - L 6 EG 2/08 (https://dejure.org/2010,6770)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 S 1 BEEG, § 3 Abs 1 S 4 BEEG, § 4 Abs 2 S 1 BEEG, § 4 Abs 3 S 2 BEEG, § 13 Abs 1 MuSchG
    Elterngeld - Bezugszeitraum - Anrechnung von anderen Leistungen - Mutterschaftsgeld - anteiliger Anspruch für einen Lebensmonat des Kindes - anteilige fiktive Elterngeldbezugszeit - Gleichheitssatz - verfassungskonforme Auslegung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Elterngeld; Verbrauch bei anteiligem Anspruch auf Mutterschaftsgeld für einen Lebensmonat des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Elterngeld; Verbrauch bei anteiligem Anspruch auf Mutterschaftsgeld für einen Lebensmonat des Kindes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vater erstreitet ungekürztes Elterngeld // Ein Tag Mutterschaftsgeld steht nicht einem ganzen Monat Elterngeld entgegen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vater erstreitet ungekürztes Elterngeld

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Vater erstreitet ungekürztes Elterngeld // Ein Tag Mutterschaftsgeld steht nicht einem ganzen Monat Elterngeld entgegen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 EG 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (BVerfGE 71, 255, 271; BVerfGE 108, 52 ff.).

    Art. 3 Abs. 1 GG verbietet einerseits, Sachverhalte ungleich zu behandeln, wenn sich die Differenzierung sachbereichsbezogen nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt und andererseits, Art und Ausmaß tatsächlicher Unterschiede sachwidrig außer Acht zu lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, vgl. BVerfGE 108, 52 ff., m.w.N.).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus LSG Hessen, 22.06.2010 - L 6 EG 2/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu regeln (BVerfGE 71, 255, 271; BVerfGE 108, 52 ff.).
  • BSG, 26.05.2011 - B 10 EG 12/10 R

    Elterngeld - Mutterschaftsgeld - Anrechnung - Anspruchsdauer - Bezugszeitraum -

    Der erkennende Senat vermag insoweit der Auffassung des Hessischen LSG (Urteil vom 22.6.2010 - L 6 EG 2/08), auf die sich der Kläger beruft, nicht zu folgen (s auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 10 EG 11/10 R).
  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

    Die Anrechnung begegnet - wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 22. Juni 2010, L 6 EG 2/08 veröff. in Juris) - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
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